DIE GWG – GESELLSCHAFT FÜR WISSENSCHAFTLICHE GERICHTS- UND RECHTSPSYCHOLOGIE

Von den Sachverständigen der GWG-Salzgeber und Partner werden psychologische und fachärztliche Sachverständigengutachten insbesondere für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden (Jugendamt) erstellt. Im Einzelfall und nach Rücksprache werden auch Gutachtensaufträge von Rechtsanwälten angenommen.

Hauptsächlich werden folgende Fragestellungen (medizinische und psychiatrische nicht an alle Orten) bearbeitet (mit Schwerpunkt Hinwirken auf Einvernehmen (§ 163 FamFG):

  • Familienpsychologische Gutachten bei Sorge- und Umgangsrechtfragen
  • Familienpsychologische, psychiatrische, kinder-und jugendpsychiatrische und fachärztliche Begutachtung bei Kindeswohlgefährdung – Fragen zur Erziehungsfähigkeit, zu Sucht-, Drogen- und/oder Alkoholproblemen, zu häuslicher Gewalt, u.a.
  • Begutachtung bei Fragen der Unterbringung von Jugendlichen
  • Glaubhaftigkeitsbegutachtung, Aussagepsychologische Gutachten
  • Begutachtung bei Adoptionsfragen
  • Psychologische Begutachtung bei Namensänderung
  • Kindeswohlfragen der Verwaltungsgerichte

Hompage wird Derzeit überarbeitet, Wit bitten um Verständnis